© 2017 Limousinen Service Biel

Ihre Sicherheit liegt uns

am Herzen.

Alle unsere Fahrzeuge sind für gewerblichen

Personentransport (Taxi) zugelassen und auch

entsprechend versichert.

Wir betreiben unser Geschäft seit über18 Jahren und selten fragt ein Kunde bei der Buchung nach, ob eine richtige Versicherungsdeckung vorliegt. Dies ist im schlimmsten Fall wichtig. Viele unserer Mitbewerber lösen Ihre Fahrzeuge als "normale" Fahrzeuge ein und nehmen doch Geld für Ihre Dienste. Dem Stassenverkehrsamt ist dies egal. Dies darf man tun. Man darf nur keine gewerblichen Personentransporte durchführen. Aber es gibt überall ein Schlupfloch. Es wird erst zwingend ein Fahrzeug als gewerblich anzumelden, wenn öfter als alle 14 Tage eine Fahrt gegen Bezahlung erfolgt. Absolut verboten sind Fahrten mit sogenanten Garagenschildern (oder auch U- Schilder genannt) ausserhalb des für Garagenzwecke erforderlichen Nutzen. Hier besteht ganz sicher keine Versicherungsdeckung. Für unser Geschäft bedeutet die richtige Versicherung einen erheblichen Aufwand und viele Auslagen: Alle Fahrzeuge müssen 1x im Jahr bei der Motorfahrzeugkontrolle geprüft werden. Alle Fahrzeuge zeichnen Fahrten mittels Fahrtenschreiber auf. Die Fahrtenschreiber müssen alle 2 Jahre geeicht und geprüft werden. Jeder Chauffeur muss über die Prüfung D1 (Taxiausweis) verfügen. Seine Fahrtüchtigkeit wird regelmässig von Aerzten kontrolliert. Der Chauffeur muss sich an die Arbeits und Ruhezeiten wie bei einem Car halten. Sie werden bei uns nie einen übermüdeten Chauffeur antreffen, der bis Morgens 5 Uhr noch Discobesucher nach Hause gebracht hat und Samstag Mittag bereits wieder eine Hochzeit führt. Die Fahrzeuge werden als Taxi versichert, was ca. den dreifachen Tarif ausmacht. Aus diesen Gründen sparen viele Anbieter diesen Aufwand. Aber fragen Sie nach! Es geht um Ihre Sicherheit.
© 2016 Limousinen Service Biel

Ihre Sicherheit liegt uns

am Herzen.

Alle unsere Fahrzeuge sind für gewerblichen

Personentransport (Taxi) zugelassen und auch

entsprechend versichert.

Wir betreiben unser Geschäft seit über18 Jahren und selten fragt ein Kunde bei der Buchung nach, ob eine richtige Versicherungsdeckung vorliegt. Dies ist im schlimmsten Fall wichtig. Viele unserer Mitbewerber lösen Ihre Fahrzeuge als "normale" Fahrzeuge ein und nehmen doch Geld für Ihre Dienste. Dem Stassenverkehrsamt ist dies egal. Dies darf man tun. Man darf nur keine gewerblichen Personentransporte durchführen. Aber es gibt überall ein Schlupfloch. Es wird erst zwingend ein Fahrzeug als gewerblich anzumelden, wenn öfter als alle 14 Tage eine Fahrt gegen Bezahlung erfolgt. Absolut verboten sind Fahrten mit sogenanten Garagenschildern (oder auch U-Schilder genannt) ausserhalb des für Garagenzwecke erforderlichen Nutzen. Hier besteht ganz sicher keine Versicherungsdeckung. Für unser Geschäft bedeutet die richtige Versicherung einen erheblichen Aufwand und viele Auslagen: Alle Fahrzeuge müssen 1x im Jahr bei der Motorfahrzeugkontrolle geprüft werden. Alle Fahrzeuge zeichnen Fahrten mittels Fahrtenschreiber auf. Die Fahrtenschreiber müssen alle 2 Jahre geeicht und geprüft werden. Jeder Chauffeur muss über die Prüfung D1 (Taxiausweis) verfügen. Seine Fahrtüchtigkeit wird regelmässig von Aerzten kontrolliert. Der Chauffeur muss sich an die Arbeits und Ruhezeiten wie bei einem Car halten. Sie werden bei uns nie einen übermüdeten Chauffeur antreffen, der bis Morgens 5 Uhr noch Discobesucher nach Hause gebracht hat und Samstag Mittag bereits wieder eine Hochzeit führt. Die Fahrzeuge werden als Taxi versichert, was ca. den dreifachen Tarif ausmacht. Aus diesen Gründen sparen viele Anbieter diesen Aufwand. Aber fragen Sie nach! Es geht um Ihre Sicherheit.